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Neue Richtwerte kundgemacht

03.04.2023

Die für 2021 fällige Richtwert-Valorisierung wurde durch das Pandemiefolgenlinderungsgesetz ausgesetzt. Dafür wurde gesetzlich fixiert, dass eine Valorisierung 2022 und 2023 erfolgen würde. Bereits vergangenes Jahr war die Anpassung stark umkämpft und konnte schließlich durchgesetzt werden. Die für 1. April 2023 vorgesehene Valorisierung stand aufgrund der hohen Inflation auf der Kippe. Über Monate begleiteten intensive Aktivitäten des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes das emotional stark aufgeheizte Geschehen und führten zum gewünschten Erfolg.
Die neuen Werte wurden heute im BGBl II Nr. 81/2023 kundgemacht.

Neue Richtwerte

Der für Wien bisher geltende Richtwert wird auf den Betrag von € 6,67 erhöht.
Die Berechnung des Richtwertmietzinses für neue Mietverträge kann ab dem 1. April 2023 erfolgen.
Mietzinserhöhungen bei bestehenden Richtwertverträgen mit entsprechenden Wertsicherungsvereinbarungen können ab der Mietzinsperiode Mai 2023 begehrt werden.
Das Erhöhungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und ist nach dem Zeitpunkt der mietrechtlichen Wirksamkeit der Veränderung, also frühestens ab dem 2.4.2023 abzusenden.
Das Schreiben muss spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin, also spätestens am 21. April 2023 (berechnet vom 5. eines jeden Monats als gesetzlicher Fälligkeitstermin gem. § 15 Abs. 3 MRG) beim Mieter einlangen.
Wird das Schreiben zu früh datiert bzw. abgeschickt, entfaltet es keine Rechtswirkungen. Langt hingegen das Schreiben später als 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter ein, so wird die Erhöhung erst zum übernächsten Zinstermin wirksam.

Richtwerte ab 01. April 2023 alle Bundesländer Tabelle Änderung Richtwerte